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Einführung der elektronischen Registerführung in Niedersachsen

Seit dem 01. Januar 2002 sind die Handels- und Genossenschaftsregister in Niedersachsen bei 40 Amtsgerichten konzentriert. Die Vereins- und Partnerschaftsregister sind nach wie vor bei 80 Amtsgerichten angesiedelt.

Aufgrund einer EU-Vorgabe (sog. SLIM-IV-Richtlinie) muss in allen Ländern die Automation der Handels- und Genossenschaftsregister bis zum 31. Dezember 2006 umgesetzt sein, so dass nunmehr auch innerhalb der niedersächsischen Justiz die elektronische Registerführung eingeführt wird.
Zu diesem Zweck beteiligt sich Niedersachsen bereits seit dem 11. November 2004 an dem zurzeit zehn weitere Länder umfassenden Entwicklungsverbund RegisSTAR.

Im Kosteninteresse hat die Niedersächsische Landesregierung Ende 2004 beschlossen, zeitgleich mit der europarechtlich vorgeschriebenen Automation der Registerführung eine weitergehende Konzentration durchzuführen.
Ab dem 01.08.2005 werden daher für die Bearbeitung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister ausschließlich

  • für den Landgerichtsbezirk Aurich das Amtsgericht Aurich
  • für den Landgerichtsbezirk Braunschweig das Amtsgericht Braunschweig
  • für den Landgerichtsbezirk Bückeburg das Amtsgericht Stadthagen
  • für den Landgerichtsbezirk Göttingen das Amtsgericht Göttingen
  • für den Landgerichtsbezirk Hannover das Amtsgericht Hannover
  • für den Landgerichtsbezirk Hildesheim das Amtsgericht Hildesheim
  • für den Landgerichtsbezirk Lüneburg das Amtsgericht Lüneburg
  • für den Landgerichtsbezirk Oldenburg das Amtsgericht Oldenburg
  • für den Landgerichtsbezirk Osnabrück das Amtsgericht Osnabrück
  • für den Landgerichtsbezirk Stade das Amtsgericht Tostedt
  • für den Landgerichtsbezirk Verden das Amtsgericht Walsrode

zuständig sein.
Die Partnerschaftsregistersachen werden ab dem 01.08.2005 zentral bei dem Amtsgericht Hannover geführt.

In Niedersachsen wird mit der Einführung der elektronischen Registerführung am 01.08.2005 in drei Registerumschreibungszentren (Braunschweig für den Bezirk des Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig; Hannover für den Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und Oldenburg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg) begonnen. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Handels-, Genossen-schafts , Vereins- und Partnerschaftsregister bis zum 31.10.2006 auf die elektronische Registerführung umgestellt.

Dieser 15-monatige Einführungszeitraum wird derzeit intensiv durch die zu diesem Zweck bei dem Amtsgericht Hannover eingerichtete Projektgruppe RegisSTAR vorbereitet.

Die Reihenfolge, in der die künftigen 11 Registergerichte sowie die abgebenden bisherigen Registergerichte und die Vereinsregistergerichte umgeschrieben werden sollen, stellt sich wie folgt dar:

Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig

  1. Braunschweig
  2. Wolfsburg
  3. Goslar
  4. Göttingen
  5. Northeim

Im Anschluss daran folgt die Umschreibung der Vereinsregistergerichte Duderstadt, Einbeck, Hann. Münden, Herzberg am Harz, Osterode am Harz, Bad Gandersheim, Helmstedt, Salzgitter, Wolfenbüttel, Seesen, Clausthal-Zellerfeld.

Oberlandesgerichtsbezirk Celle

  1. Stadthagen
  2. Tostedt
  3. Stade
  4. Langen
  5. Buxtehude
  6. Lüneburg
  7. Celle
  8. Winsen (Luhe)
  9. Dannenberg Elbe)
  10. Hildesheim
  11. Gifhorn
  12. Alfeld (Leine)
  13. Hannover
  14. Hameln
  15. Neustadt am Rübenberge
  16. Burgwedel
  17. Walsrode
  18. Diepholz
  19. Syke
  20. Achim

Im Anschluss daran folgt die Umschreibung der Vereinsregistergerichte Nienburg (Weser), Stolzenau, Sulingen, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg (Wümme), Verden, Bückeburg, Rinteln, Springe, Wennigsen (Deister), Burgdorf, Lehrte, Elze, Holzminden, Peine, Soltau, Uelzen, Cuxhaven, Otterndorf, Bremervörde, Zeven.

Oberlandesgerichtbezirk Oldenburg

  1. Oldenburg (Oldenburg)
  2. Brake (Unterweser)
  3. Vechta
  4. Westerstede
  5. Wilhelmshaven
  6. Delmenhorst
  7. Cloppenburg
  8. Aurich
  9. Emden
  10. Leer (Ostfriesland)
  11. Osnabrück
  12. Lingen (Ems)
  13. Bad Iburg
  14. Meppen
  15. Nordhorn

Im Anschluss daran folgt die Umschreibung der Vereinsregistergerichte Bersenbrück, Papenburg, Norden, Wittmund, Jever, Varel, Nordenham, Wildeshausen.

Die diesbezügliche voraussichtliche Zeitschiene, die jedoch im Projektverlauf noch Änderungen / Verschiebungen erfahren kann, steht zum Download zur Verfügung.

Mit der elektronischen Registerführung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Verbesserte Dienstleistung:
    Die Eintragungsvorgänge in den Registergerichten werden beschleunigt. Jedermann erhält die Möglichkeit, Registerauskünfte über das Internet online einzuholen. Darüber hinaus wird durch die Einrichtung zentraler Registerauskunfts-plätze in allen 80 niedersächsischen Amtsgerichten der zeitintensive Auskunftsbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger reduziert.
  • Innovation:
    Die Registerführung wird an die Qualitätsstandards der modernen Informationstechnologie angepasst. Ein ständiger Zugriff auf vollständige und aktuelle Registerinformationen wird ermöglicht.

Das Programmsystem RegisSTAR ermöglicht die Online-Einsicht in aktuelle, chronologische und historische Registerausdrucke über das Internet. Dabei kann in allen niedersächsischen Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschafts-registern recherchiert werden. Zudem stehen Firmeninformationen wie z.B. die Vertretungsberechtigten, die Prokuristen oder auch die Firmenanschrift zur Verfügung.

Die gebührenpflichtige Internet-Registerauskunft wird nach einer Registrierung zum Verfahren grundsätzlich jedermann offen stehen und kann künftig auch außerhalb der Geschäftszeiten rund um die Uhr genutzt werden. Teilnehmer der Internet-Registerauskunft benötigen lediglich einen PC mit Internetanschluss sowie einen aktuellen Standard-Browser. Zur Darstellung der Registerausdrucke wird das kostenfrei erhältliche Programm Acrobat Reader verwendet.

Der Zeitpunkt, ab dem die Internet-Registerauskunft in Niedersachsen möglich sein wird, wird rechtzeitig im Internet bekannt gegeben.

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